Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert.
Auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
finden Sie wichtige Informationen zu Corona allgemein und vor allem für den Reitsport unter folgenden Link https://www.stmelf.bayern.de/cms01/ministerium/241613/index.php
Coronavirus – Wichtige Informationen
Hier findet man einen Link zur aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BaylfSMV) – StMGP und die aktuellsten Regelungen zum Reitsport unter Fragen/Antworten zu Auswirkungen der aktuellen Maßnahmen Reitsport/Pensionspferdehaltung
Allerdings liegt oft zwischen den Beschlüssen und der Gültigkeit der neu getroffenen Regelungen und der Veröffentlichung auf dieser Seite einige Zeit.
Seit dem 08.12.20 ist keinerlei Reitunterricht mehr möglich.
Es ist nur noch die Versorgung und Notbewegung der Pferde auf der Anlage erlaubt.
Somit haben nur noch Pferdebesitzer und Beauftragte des Vereins Zutritt zur Anlage.
Diese gesetzlichen Regelungen wurden jetzt bis zum 31.01.21 verlängert.
Unsere höchste Priorität ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Mitgleider und Einsteller zu schützen und alles dafür zu tun, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Wir unterstützen damit die aktuelle Strategie der Bundesregierung und des Robert Koch-Institut
aktualisert am 07.10.2020
Nach dem Abpflegen der Pferde ist wiederum der Sanitärbereich aufzusuchen zur gründlichen Handreinigung und ggf. -desinfektion, bevor der Heimweg angetreten wird.
Nur wenn wir alle gemeinsam diese besondere Situation ernst nehmen und uns an die aufgeführten Maßnahmen halten, können wir sicherstellen, dass es nicht zu schwerwiegenden Einschränkungen kommen wird!
Seit dem 8. Juni 2020 gilt in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, die dem Trainingsbetrieb dienen (außerhalb des eigentlichen Trainings), eine Maskenpflicht. Die Regelung über die Maskenpflicht soll sicherstellen, dass überall dort, wo Personen in Sporteinrichtungen in geschlossenen Räumen zusammentreffen (müssen) und wo typischerweise der Mindestabstand nicht immer eingehalten werden kann, die Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird. Wenn das aufgrund der konkreten Umstände, z. B. in Reithallen und Stallungen, nicht zu befürchten sein sollte (Mindestabstände können problemlos eingehalten werden, stets ausreichende Durchlüftung, etc.), kann auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Bei der Nutzung von WC-Anlagen und in ähnlichen Situationen bleibt es bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Das bedeutet bei uns, dass in Stübchen und Geschirrkammer immer nur eine Person Zutritt hat. Das Stübchen bleibt weiterhin, solange sich die Kontaktbeschränkungen nicht weiter lockern als Gemeinschaftsraum geschlossen. Sollte es sich nicht vermeiden lassen, dass sich mehr als eine Person im Raum aufhält, gilt die Maskenpflicht in diesen Räumen.
Da wir nur eine Toilette mit direkten Zugang vom Freien haben, braucht es hier keine Maske.
Stall und Reithalle sind bei uns keine geschlossenen Räume und solange der Sicherheitsabstand eingehalten wird, braucht es dort zu keiner Zeit eine Maske.
Bitte achtet immer auf den Mindestabstand und beachtet alle aufgeführten Regelungen.
Danke! J