Informationen

 Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert.

 

 

Auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

finden Sie wichtige Informationen zu Corona allgemein und vor allem für den Reitsport unter folgenden Link https://www.stmelf.bayern.de/cms01/ministerium/241613/index.php 

 

Coronavirus – Wichtige Informationen 

Hier findet man einen Link zur aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BaylfSMV) – StMGP  und die aktuellsten Regelungen zum Reitsport unter  Fragen/Antworten zu Auswirkungen der aktuellen Maßnahmen Reitsport/Pensionspferdehaltung 

 

Allerdings liegt oft zwischen den Beschlüssen und der Gültigkeit der neu getroffenen Regelungen und der Veröffentlichung auf dieser Seite einige Zeit.



Seit dem 08.12.20 ist keinerlei Reitunterricht mehr möglich. 

Es ist nur noch die Versorgung und Notbewegung der Pferde auf der Anlage erlaubt.

Somit haben nur noch Pferdebesitzer und Beauftragte des Vereins Zutritt zur Anlage.

Diese gesetzlichen Regelungen wurden jetzt bis zum 31.01.21 verlängert.


Vorsorgemaßnahmen gegen weitere Ausbreitung des Coronavirus

Unsere höchste Priorität ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Mitgleider und Einsteller zu schützen und alles dafür zu tun, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Wir unterstützen damit die aktuelle Strategie der Bundesregierung und des Robert Koch-Institut

 


Verhaltensregeln für den Aufenthalt am Vereinsgelände der RFG Pegnitz-Buchau e. V.

aktualisert am 07.10.2020

  • Für Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder entsprechende Symptome (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Hals- Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall) aufweisen, in Kontakt mit einer infizierten Person stehen oder bei denen seit dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind oder die einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen, ist der Zutritt zum Hof absolut verboten!
  • Bei vor Ort auftretenden Krankheitssymptomen ist dies unverzüglich telefonisch an Martina Habermann zu melden. Tel. 0151/40389973
  • Jeder der sich am Vereinsgelände aufhält, hat sich selbstständig und unaufgefordert in die Listen am schwarzen Brett einzutragen.
  • Reitschüler sollen in Reitkleidung (fertig ausgerüstet/umgezogen) auf die Anlage kommen
  • Nur eine Person pro Pferd – keine Zuschauer, Verwandten oder Freunde mitbringen.  Zur Minimierung der Personenkontakte werden Eltern oder Begleitpersonen gebeten, nur zum Bringen und Holen auf die Reitanlage zu kommen.
  • Immer Abstand halten – kein Händeschütteln oder ähnliche Berührungen!
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern - besser 3 Metern - ist in allen Situationen einzuhalten!
  • Die Aufenthaltsdauer am Hof ist so kurz wie möglich zu halten!
  • Nach dem Betreten der Anlage ist zuerst auf direktem Wege der Sanitärbereich aufzusuchen, um die Hände gründlich zu waschen und ggf. zu desinfizieren, bevor weitere Gegenstände wie z.B.  Putzzeug etc. angefasst werden.
  • Bei Gebrauch von gemeinsam genutzten Geräten wie Besen, Schubkarre etc. bitte Handschuhe tragen.
  • Der jeweilige Reitlehrer ist für die Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben bei der Vorbereitung und Pflege der Pferde verantwortlich. Hier ist ein solidarisches Miteinander besonders wichtig. 
  • Sofern Reitschüler beim Vorbereiten und Abpflegen des Pferdes Hilfe benötigen, muss auch der Reitlehrer immer den Mindestabstand einhalten. Im günstigsten Fall übernimmt der Reitlehrer die Vorbereitung des Pferdes.
  • Das Betreten der Sattelkammern ist nur nacheinander und mit entsprechendem Abstand gestattet.

Nach dem Abpflegen der Pferde ist wiederum der Sanitärbereich aufzusuchen zur gründlichen Handreinigung und ggf. -desinfektion, bevor der Heimweg angetreten wird.

 

Nur wenn wir alle gemeinsam diese besondere Situation ernst nehmen und uns an die aufgeführten Maßnahmen halten, können wir sicherstellen, dass es nicht zu schwerwiegenden Einschränkungen kommen wird!


Maskenpflicht

Seit dem 8. Juni 2020 gilt in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, die dem Trainingsbetrieb dienen (außerhalb des eigentlichen Trainings), eine Maskenpflicht. Die Regelung über die Maskenpflicht soll sicherstellen, dass überall dort, wo Personen in Sporteinrichtungen in geschlossenen Räumen zusammentreffen (müssen) und wo typischerweise der Mindestabstand nicht immer eingehalten werden kann, die Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird. Wenn das aufgrund der konkreten Umstände, z. B. in Reithallen und Stallungen, nicht zu befürchten sein sollte (Mindestabstände können problemlos eingehalten werden, stets ausreichende Durchlüftung, etc.), kann auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Bei der Nutzung von WC-Anlagen und in ähnlichen Situationen bleibt es bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.  

 

Das bedeutet bei uns, dass in Stübchen und Geschirrkammer immer nur eine Person Zutritt hat. Das Stübchen bleibt weiterhin, solange sich die Kontaktbeschränkungen nicht weiter lockern als Gemeinschaftsraum geschlossen. Sollte es sich nicht vermeiden lassen, dass sich mehr als eine Person im Raum aufhält, gilt die Maskenpflicht in diesen Räumen.

 

Da wir nur eine Toilette mit direkten Zugang vom Freien haben, braucht es hier keine Maske.

 

Stall und Reithalle sind bei uns keine geschlossenen Räume und solange der Sicherheitsabstand eingehalten wird, braucht es dort zu keiner Zeit eine Maske.

 

Bitte achtet immer auf den Mindestabstand und beachtet alle aufgeführten Regelungen.

 

 

Danke! J  

 

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Verhaltensregeln für die RFG - Pegnitz Buchau
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Maskenpflicht
Informationen bezüglich der Maskenpflicht auf unserem Gelände
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